Immobilienprüfung - baubegleitend.

Sachverständige von DEKRA dokumentieren in zeitlich dem Baufortschritt angepassten Begehungen den Ausführungszustand der Bauarbeiten.

Der DEKRA Sachverständige steht dem Bauherrn*in im Rahmen der vereinbarten Ortstermine beratend zur Seite. Der Prüftermin dauert bis zu zwei Stunden und beinhaltet eine für diesen Zeitrahmen angemessene stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung der ausgeführten Bauarbeiten /
Gewerke auf die Übereinstimmung mit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Berichtes mit Fotodokumentation.

Die Berichte dokumentieren die während des jeweiligen Ortstermins vorgefundenen Ausführungsfehler (Mängel) der Bauarbeiten. Zudem werden fertige und unfertige Leistungen, je nach Fertigstellungsgrad der einzelnen Gewerke, festgehalten, damit ein Überblick über den Zustand des Bauwerks erreicht werden kann. Der Bericht wird nach jedem Prüftermin erstellt und dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugesendet.
Nach Abschluss der Immobilienprüfung bzw. des beauftragten Prüfumfangs kann eine DEKRA Prüfbescheinigung oder ein DEKRA Zertifikat erteilt werden.

Prüfinhalte:

1. Bodenplatte:

Zustandsprüfung der Baugrube und Bodenplatte vor dem
Betonieren; bei wasserundurchlässiger Bauweise Sichtprüfung
der abdichtenden Bauteile

2. Keller

Zustandsprüfung von Dränanlagen, Abdichtungen an Kelleraußenwänden/
-decken und Treppen (erdberührte Bauteile)
vor Verfüllen der Baugrube; bei wasserundurchlässigem Keller:
Sichtprüfung der abdichtenden Bauteile vor dem Betonieren

3. Rohbau:

Zustandsprüfung der Innen- / Außenwände, Geschossdecken,
Treppen, Dachkonstruktion, Dachabdichtung und Fenster /
Außentüren

4. Haustechnik Rohinstallation:

Zustandsprüfung der Leitungstrassen von Elektro-, Heizungs-,
Sanitär- und Lüftungs-Rohinstallation vor Ausführung der
Innenwandputz- und Estricharbeiten.

5. Erweiterter Ausbau:

Zustandsprüfung der Trockenbauarbeiten (Luftabdichtungen),
Estricharbeiten und des Innenwandputzes

6. Nach Baufertigstellung:

Zustandsprüfung der Innentüren, Schlosserarbeiten, Bodenbelags-
und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten,
Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen, des Außenwandputzes
sowie die Zustandsprüfung der Leitungstrassen
von Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Fertiginstallation

Der Ablauf:

Nach schriftlicher Beauftragung der Immobilienprüfung (Prüfinhalte durch Bauherren*in wählbar) und einer entsprechenden schriftlichen Rückbestätigung setzt sich der
DEKRA Sachverständige mit dem Bauleiter der Firma GreenHomes und dem Auftraggeber/Bauherr*in in Verbindung, um den ersten Prüftermin für die Baustellenbegehung zu vereinbaren. Je nach beauftragtem Prüfumfang werden weitere Ortstermine gemäß Baufortschritt, auch unter Berücksichtigung der Bauzeitenplanung, festgelegt.

Deine DEKRA - Immobilienprüfung

Für die Beauftragung des DEKRA-Sachverständigen, wende dich bitte an deinen Verkaufsberater direkt an das GreenHomes Service-Team (info@greenhomesgruppe.de).